add: Subveranstaltung/ multimodale Veranstaltungen

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2026-07-23 10:35:07 +02:00
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\abs Ist eine Veranstaltung als privat deklariert, so ist der Nachweis einer Einladung vom Veranstalter oder eine durch diesen beauftragten Person zum Betreten des Campuses gemäß §5 erforderlich. Andernfalls ist die Veranstaltung als öffentlich deklariert.
\abs Finden multimodale Veranstaltungen, also jene Veranstaltungen, die aus mehreren Gründen stattfinden, statt, so sind gegebenenfalls Subveranstaltungszuordnungen vorgenommen, die nach §5 Abs. 5 in der Einladung enthalten sind. Derartige Subveranstaltungszuordnungen ermöglichen Einschränkungen in Bezug auf Veranstaltungsangebote und sind durch die Verwaltung und/oder die Veranstaltungsleitung ausgewiesen.
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\paragraphen{5}{Einladungen}
\abs Eine Einladung hat die unten stehenden Bestandteile zu enthalten, damit sie als wirkungsvoll gilt.
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\abs Ist ein Mindestalter zum Besuch der Veranstaltung vorgeschrieben und hat die geladene Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung das vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht, so ist die Einladung wirkungslos.
\abs In der Einladung angegebene Subveranstaltungszuordnungen gelten uneingeschränkt. Dabei wird der reduzierte, zu geladene Veranstaltungsteil angegeben.
\paragraphen{6}{Kleiderordnung}
\abs Die Kleiderordnung ist in die drei unterschiedliche Typen Typ 0 (formell), Typ 1 (semi-formell), Typ 2 (informell) aufgeteilt.